Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden..

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Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass das Fahrzeug einer Person, die sich vorsätzlich und wiederholt ohne Führers...

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Kommentar (5)    tags:  ohneführerscheinsteuer

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass das Fahrzeug einer Person, die sich vorsätzlich und wiederholt ohne Führerschein ans Steuer setzt und dabei grob verkehrswidrig fährt, unwiderruflich eingezogen werden kann. Dies bestätigte das Gericht mit der Einziehung eines Ferraris.

Kommentare

2025-04-22 14:34:29 von ano_9122

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Da ist doch bestimmt gleich ein geldgieriger Anwalt zur Stelle um das zu verhindern.

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2025-04-22 16:34:43 von malü

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Ich habe gar kein Auto....
gehört Onkel Alfredo !

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2025-04-23 16:55:17 von heiter_bis_sonnig

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Die Eigentumsverhältnisse sind uninteressant. Der Fahrer haftet in jedem Fall. Beispiel: er fährt die Karre zu Schrott. Wer muß bezahlen ? (jaja, Vollkasko und so. Ohne sowas zahlt der Fahrer. Punkt.)
Daher kann das Fahrzeug selbstverständlich auch beschlagnahmt und versteigert werden.

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2025-04-22 18:12:56 von ano_7201

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ohne Führerschein ? Sofort in den Knast ,denn der AMG oder BMW gehört doch der Oma in Anatolien und der wird kostenpflichtig Entsorgt

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2025-04-23 19:25:43 von ano_4351

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Er sollte das Auto wieder bekommen - als Blechwürfel gepresst.

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