Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden..
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Kommentar (5)
tags: ohne führerschein steuer
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass das Fahrzeug einer Person, die sich vorsätzlich und wiederholt ohne Führerschein ans Steuer setzt und dabei grob verkehrswidrig fährt, unwiderruflich eingezogen werden kann. Dies bestätigte das Gericht mit der Einziehung eines Ferraris.
Kommentare
2025-04-22 14:34:29 von ano_9122
Da ist doch bestimmt gleich ein geldgieriger Anwalt zur Stelle um das zu verhindern.
2025-04-23 16:55:17 von heiter_bis_sonnig
Die Eigentumsverhältnisse sind uninteressant. Der Fahrer haftet in jedem Fall. Beispiel: er fährt die Karre zu Schrott. Wer muß bezahlen ? (jaja, Vollkasko und so. Ohne sowas zahlt der Fahrer. Punkt.)
Daher kann das Fahrzeug selbstverständlich auch beschlagnahmt und versteigert werden.
2025-04-22 18:12:56 von ano_7201
ohne Führerschein ? Sofort in den Knast ,denn der AMG oder BMW gehört doch der Oma in Anatolien und der wird kostenpflichtig Entsorgt
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