Die Rente hat frei von jeglicher Art der Steuer zu sein..

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Die Rente hat frei von jeglicher Art der Steuer zu sein: Das Einkommen wurde während der beruflichen Tätigkeit schon versteue...

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Die Rente hat frei von jeglicher Art der Steuer zu sein: Das Einkommen wurde während der beruflichen Tätigkeit schon versteuert.

Kommentare

2025-04-26 12:36:10 von Steff63

+23 (55)

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Ideologisch richtig, sachlich falsch: Renteneinzahlungen werden vor Steuer abgezogen...

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2025-04-26 13:43:57 von ano_4114

+10 (28)

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Leider falsch. Das war vor ein paar Jahren so. Jetzt nicht mehr. Deswegen ist je nach Renteneintritt ein Teil steuerfrei

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2025-04-26 13:00:16 von ano_8094

+21 (35)

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Werden nicht von der Steuer abgezogen, sondern mindern nur das zu versteuernde Einkommen

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2025-04-26 13:26:33 von Wolke

+9 (59)

Avatar von Wolke

Leute, die solchen Unfug posten, sollten auch nicht wählen dürfen.

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2025-04-26 13:52:14 von ano_4114

+14 (36)

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Wo ist da der Unfug?
Bis vor ein paar Jahren war die Rente steuerfrei, eben aus den genannten Gründen.
Dann wurde die Rente versteuert und der RV-Beitrag eben erst ab diesem Zeitpunkt von der Steuer freigestellt.
Das natürlich ein Minusgeschäft ist, aber kein Unfug

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2025-04-28 15:43:30 von ano_9069

+1 (3)

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Der sogenannte Ertragsanteil der Rente (fiktiver Kapitalertrag) war schon immer steuerpflichtig. Allerdings war der damalige Ertragsanteil niedrig genug (typischerweise 27% bei Regeleintrittsalter), dass im Zusammenhang mit dem Grundfreibetrag sehr oft keine Steuern entstanden.

Daraus entstand die urbane Legende, von der Steuerfreiheit der Rentenzahlung.

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2025-04-26 14:15:11 von ano_1565

-8 (14)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2025-04-26 14:27:59 von ano_3137

+13 (35)

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Der Unfug liegt in der Behauptung daß versteuerte Renten von versteuertem Einkommen bezahlt wurden. Das ist eben genau nicht der Fall.

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2025-04-26 14:30:52 von ano_4114

+4 (30)

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Sicherlich ist das der Fall. Diejenigen, die jetzt in Rente gehen haben den größten Teil der Rente aus versteuertem Einkommen bezahlt. Die jetzige geringfügige Freistellung macht das nicht wett.

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2025-04-26 15:56:15 von Slong

+4 (22)

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Zum einen zahlt die Hälfte des Rentenbeitrages der Arbeitgeber.
Zum anderen finanzieren die Rentenbeiträge die Renten der gegenwärtigen Rentner - nicht die eigene Rente (Stichwort Generationsvertrag)

Drittens finanzieren die Steuern aktuelle Ausgaben des Staates.
Würden Rentner nicht besteuert, würden Menschen, die bei Renteneintritt sterben, steuerlich benachteiligt.

Steuern sind nicht das Problem. Wer höhere Renten möchte, sollte schauen, wie man das gut finanzieren kann (beispielsweise indem ALLE Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen).

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2025-04-26 21:37:54 von Noname

+1 (11)

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Und was ist mit der Mehrwertsteuer ? Bezahle ich auch noch auf mein besteuertes Einkommen / Rente.

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2025-04-27 06:36:33 von ano_1637

-4 (8)

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das war früher einmal so. Heute wird die Rente zuerst abgezogen, dann die Steuern, das bedeutet, dass die Rente noch nicht versteuert ist!

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