Ein Mann wollte per App einen Falschparker melden..
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Kommentar (15)
tags: mann auto dresden
Ein Mann wollte per App einen Falschparker melden, fotografierte dabei aber auch den im Auto sitzenden Beifahrer. Das Oberlandesgericht Dresden wertete dies als Datenschutz-verstoß und verpflichtete ihn zur Zahlung von 100 Euro sowie zur Übernahme der gegnerischen 650 Anwaltskosten von über 600 Euro.
Kommentare
2026-08-22 08:36:37 von apatschi
Der größte Lump im eignen Land, das ist und bleibt der Denunziant...
2026-08-22 09:42:49 von ano_5095
Der Notarzt kann ja auch noch in einer Stunde zum Herzinfarktpatient fahren, wenn die Straße zugeparkt ist!
2026-08-22 20:52:44 von ano_8108
Meine Frau im Rollstuhl freut sich sehr über die ganzen Gehwegparker. Deshalb zeige ich jeden dieser rücksichtslosen Egoisten an. Alles andere ist mir relativ egal.
2026-08-23 11:54:48 von ano_1029
Wer hat denn den Fehler gemacht? Derjenige der falsch parkt oder derjenige der darauf aufmerksam macht?
Wer Fehler macht, muss halt mit den Konsequenzen leben. Deshalb ist man ja kein schlechter Mensch.
2026-08-23 09:14:32 von EchtJetzt?
Nicht jeder, der "falsch" parkt, blockiert eine Straße, einen Gehweg oder sonstiges. Manchmal wird ein Haltverbot (Zeichen 283) bzw. ein eigeschränktes Haltverbot (Zeichen 286) einfach willkürlich vergeben. Vielleicht um Einnahmen für die Kommune zu generieren?
2026-08-23 10:42:14 von ano_2250
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2026-08-23 11:58:22 von ano_1029
Niemand stellt Schilder auf um andere zu ärgern oder um Geld zu verdienen. Dazu gibt es auch zu viele Vorschriften die dieses Regeln. Zu jedem Schild und zu jeder Regel gibt es eine Geschichte. Auch wenn einem selbst nicht immer der Sinn dahinter erschließt, heißt es nicht, dass es diesen nicht gibt.
2026-08-23 12:01:41 von ano_1029
Schon klar, sich selbst nicht an Regeln halten wollen, dann aber diejenigen beleidigen, die darauf aufmerksam machen.
2026-08-23 19:02:22 von ano_6950
.... wen es interessiert: Paragraph 201a BGB ... Ich denke, wenn es so stimmt wie im Meme dargestellt, daß der Richter mit seinem Urteil die Grenzen seines Ermessensspielraum sehr ausgereizt hat .
2026-08-23 19:51:30 von ano_7453
Ein Denunziant ist jemand der andere aus niederen Beweggründen anzeigt. Z.B. nur aus Schadenfreude heraus oder jemandem den man nicht leiden kann eins auswischen. Bei einem konkreten Anlass wo rücksichtsloses Verhalten oder Gedankenlosigkeit zu einer Gefahr wird, da erstatte ich auch eine Anzeige. Zuparken von Feuerwehrzufahrten oder Radfahrwegen gehört für mich dazu wie auch Abladen von wildem Müll, Gewalt gegenüber Kindern oder Tieren. Das ist für mich kein Denunziantetum sondern Zivilcourage.
2026-08-24 12:03:24 von ano_5216
Nicht jedes Falschparken wird zu einer Gefahr oder einer Behinderung für Andere.
2026-08-24 13:00:36 von ano_9231
Laut Gesetz gilt: von einem stehenden Auto geht keine Gefahr aus. Die Leute sollen mal ihren Arsch bewegen und 1-2 m rundherum laufen ! Ist das denn so schwer ?
2026-08-24 20:44:01 von ano_5215
@ano_9231:
Du forderst also von Fußgängern, Rollstuhlfahrern, etc.
dass sie um dein falsch geparktes Fahrzeug herumgehen,
nur damit du dich und dein Fettarsch keinen Meter zu viel bewegen musst?
So asoziales und egoistisches Kroppzeug wie du,
sollten unseren Planeten eher früher als später verlassen…
Ein stehendes Fahrzeug in einer Feuerwehrzufahrt ist also keine Gefahr für dich?
Bitte, bitte liebe Mutter Erde, sorge dafür,
dass so viele stehende Fahrzeuge wie möglich im Weg sind
und die Rettungseinheiten es nicht mehr rechtzeitig schaffen,
um die Habseligkeiten und / oder den geliebten Menschen
von ano_9231 zu retten.
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