Hab morgen ne Wohnungsbesichtigung und wurde eben..
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Kommentar (20)
tags: telefon wohnung mietvertrag morgen decke
Hab morgen ne Wohnungs-
besichtigung und wurde
eben telefonisch darauf
hingewiesen, dass kein
Mietvertrag, sondern ein
"Nutzungsvertrag" vergeben
wird, um den Mietendeckel
zu umgehen.
So viel zur Umsetzung.
Kommentare
2020-04-02 10:01:58 von anonym
Es ist übrigens die Aufgabe von Staatsanwälten, das herauszufiltern. Nicht die des Anzeigeerstatters.
2020-04-02 11:49:32 von anonym
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2020-04-02 11:58:04 von anonym
Tja, dann ist die Frage, wenn ich einen Nutzungsvertrag habe und bezahle meine Gebühr nicht, was kann der denn machen? Das Mietrecht greift hier ja nicht, sondern das BGB.
2020-04-02 12:02:41 von anonym
Den/die Vermieter öffentlich machen. Firma nennen, den Mitarbeiter nennen.
2020-04-02 12:12:12 von anonym
Blödsinn. Typischer Fall von FAKE. Wer von der Juristerei keinerlei Ahnung hat sollte einfach die Klappe halten.
2020-04-02 12:39:00 von anonym
Wenn wir die alten Menschen, die aus verständlichen Gründen nicht aus ihren zum Teil riesigen Wohnung in kleinere Einheiten umziehen, haben wir genug Wohnraum.
2020-04-02 12:40:33 von anonym
"Tja, dann ist die Frage, wenn ich einen Nutzungsvertrag habe und bezahle meine Gebühr nicht, was kann der denn machen? Das Mietrecht greift hier ja nicht, sondern das BGB."
Und? Das normale Vertragrecht greift. Wo ist das Problem.
2020-04-02 12:42:28 von anonym
Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.
2020-04-02 13:14:57 von anonym
Ein Mietvertrag und ein Nutzungsvertrag sind rechtlich mehr oder weniger das gleiche. Mietendeckelung gilt.
2020-04-02 14:05:36 von anonym
OLG Karlsruhe:"Den wesentlichen Inhalt dieses Vertrags bildet die entgeltliche Überlassung von Wohnraum. Der gesamte Vertrag ist im Wesentlichen genauso gestaltet wie jeder gewöhnliche Wohnraummietvertrag. Die abweichende Terminologie hinsichtlich seiner Bezeichnung hat keine rechtliche Bedeutung. (...) Die einzige grundlegende Abweichung von einem gewöhnlichen Wohnraummietvertrag liegt in der Bindung des Nutzungsrechts an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft. (...) Diese Abrede (...) gibt dem Vertrag jedoch kein Gepräge, das ihn grundlegend von einem Mietverhältnis unterscheidet. Maßgebend für den Rechtscharakter eines Vertrags ist der seine Grundlage bildende Leistungsinhalt. Der Nutzungsvertrag begründet aber ausschließlich schuldrechtliche, für ein Mietverhältnis typische Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern." (RE WuM 1985,78).
2020-04-02 15:22:33 von anonym
@ 13:14:57
Das ist Unsinn.
Bei Mietverträgen über Wohnraum gelten viele Besonderheiten.
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