Hab morgen ne Wohnungsbesichtigung und wurde eben..

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Kommentar (20)    tags:  telefonwohnungmietvertragmorgendecke

Hab morgen ne Wohnungs- besichtigung und wurde eben telefonisch darauf hingewiesen, dass kein Mietvertrag, sondern ein "Nutzungsvertrag" vergeben wird, um den Mietendeckel zu umgehen. So viel zur Umsetzung.

Kommentare

2020-04-01 20:51:26 von anonym

+21 (31)

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Den Trick hauen die Gerichte den Vermietern um die Ohren.

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2020-04-01 23:56:52 von anonym

+12 (30)

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Nicht fackeln, Strafanzeige.

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2020-04-02 06:04:25 von anonym

-1 (21)

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Gut so

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2020-04-02 08:31:06 von anonym

+10 (14)

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Strafanzeige? Nach welchem § aus dem STGB?

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2020-04-02 10:00:09 von anonym

+6 (18)

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Nötigung, Wucher, Betrug

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2020-04-02 10:01:58 von anonym

+10 (14)

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Es ist übrigens die Aufgabe von Staatsanwälten, das herauszufiltern. Nicht die des Anzeigeerstatters.

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2020-04-02 11:46:57 von anonym

+3 (13)

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Sauerei das!

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2020-04-02 11:47:35 von anonym

+3 (9)

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@ #1
Hoffentlich

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2020-04-02 11:49:32 von anonym

-9 (23)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2020-04-02 11:58:04 von anonym

+3 (11)

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Tja, dann ist die Frage, wenn ich einen Nutzungsvertrag habe und bezahle meine Gebühr nicht, was kann der denn machen? Das Mietrecht greift hier ja nicht, sondern das BGB.

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2020-04-02 12:02:41 von anonym

+2 (12)

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Den/die Vermieter öffentlich machen. Firma nennen, den Mitarbeiter nennen.

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2020-04-02 12:12:12 von anonym

+9 (9)

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Blödsinn. Typischer Fall von FAKE. Wer von der Juristerei keinerlei Ahnung hat sollte einfach die Klappe halten.

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2020-04-02 12:39:00 von anonym

-4 (14)

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Wenn wir die alten Menschen, die aus verständlichen Gründen nicht aus ihren zum Teil riesigen Wohnung in kleinere Einheiten umziehen, haben wir genug Wohnraum.

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2020-04-02 12:40:33 von anonym

+5 (7)

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"Tja, dann ist die Frage, wenn ich einen Nutzungsvertrag habe und bezahle meine Gebühr nicht, was kann der denn machen? Das Mietrecht greift hier ja nicht, sondern das BGB."
Und? Das normale Vertragrecht greift. Wo ist das Problem.

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2020-04-02 12:42:28 von anonym

-5 (25)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2020-04-02 13:14:57 von anonym

+1 (7)

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Ein Mietvertrag und ein Nutzungsvertrag sind rechtlich mehr oder weniger das gleiche. Mietendeckelung gilt.

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2020-04-02 13:38:18 von anonym

+3 (19)

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Kein Fußbreit rechten Kackbratzen.

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2020-04-02 14:05:36 von anonym

+7 (7)

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OLG Karlsruhe:"Den wesentlichen Inhalt dieses Vertrags bildet die entgeltliche Überlassung von Wohnraum. Der gesamte Vertrag ist im Wesentlichen genauso gestaltet wie jeder gewöhnliche Wohnraummietvertrag. Die abweichende Terminologie hinsichtlich seiner Bezeichnung hat keine rechtliche Bedeutung. (...) Die einzige grundlegende Abweichung von einem gewöhnlichen Wohnraummietvertrag liegt in der Bindung des Nutzungsrechts an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft. (...) Diese Abrede (...) gibt dem Vertrag jedoch kein Gepräge, das ihn grundlegend von einem Mietverhältnis unterscheidet. Maßgebend für den Rechtscharakter eines Vertrags ist der seine Grundlage bildende Leistungsinhalt. Der Nutzungsvertrag begründet aber ausschließlich schuldrechtliche, für ein Mietverhältnis typische Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern." (RE WuM 1985,78).

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2020-04-02 15:22:33 von anonym

+3 (3)

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@ 13:14:57
Das ist Unsinn.
Bei Mietverträgen über Wohnraum gelten viele Besonderheiten.

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2020-04-02 16:30:31 von anonym

+4 (6)

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An dieser Firma sind bestimmt 300 Politiker beteiligt

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