Wenn der Azubi zu spät kommt und als Ausrede ganz stolz..
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von pola | Homepage:
Kommentar (25)
tags: verschlafen woche berlin arbeit zu spät azubi doch essen ganz kündigung heiß schlafen messe stolz schlaf
Wenn der Azubi zu spät kommt und als Ausrede ganz stolz erwähnt,
daß er verschlafen hat, weil er
das Wochen-ende in Berlin
"gekämpft" hat...
Ihr haltet eine fristlose Kündigung doch auch für angemessen oder?
Schon scheiße so ne
Arbeitgeber-Diktatur...
Kommentare
2020-09-02 12:28:07 von anonym
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2020-09-02 13:03:03 von anonym
Ich liebe den Kampf für mein Grundrecht andere Menschen anzustecken und damit dauerhaft zu schädigen oder zu töten!
2020-09-02 13:18:07 von anonym
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2020-09-02 13:21:01 von anonym
> Kündigung? Warum?
Lesen können ist ein klarer evolutionärer Vorteil.
2020-09-02 13:24:44 von anonym
Nein, bitte keine Kündigung wegen der Demo - so etwas geht nich in einer Demokratie.
Eine Kündigung wegen erwiesener DUMMHEIT ist aber völlig in Ordnung ;-)
2020-09-02 13:29:47 von anonym
Darf man einen Angestellten kündigen, wenn er absichtlich irgendwo war, wo er sich mit einer Erkrankung anstecken kann, die er auf der Arbeitsstelle verbreiten und damit die Schließung des Betriebes provozieren würde?
2020-09-02 13:53:42 von anonym
> keine Kündigung wegen der Demo - so etwas geht nich in einer Demokratie
Komisch, vor ca 50 Jahren, gegen die politische Linke gerichtet, war das noch ganz normal.
(gugl: "Radikalenerlass", "Berufsverbote", "Notstandsgesetze")
Durchgesetzt aus genau der politischen Ecke, die heute darüber lamentiert.
2020-09-02 14:16:53 von anonym
Die Frage ist überhaupt nicht ob man jemandem kündigen darf.
Selbstverständlich darf man das.
Die Frage ist nur ob man das fristlos tun darf, bzw ob man selbiges ohne vorangegangene Abmahnung(en) tun kann. Darüber kann man reden.
2020-09-02 14:18:52 von anonym
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2020-09-02 15:26:15 von anonym
Schule/Heilanstalt hat auf Hochtouren gearbeitet. Hat nur leider nicht gewirkt!
2020-09-02 18:13:30 von anonym
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2020-09-02 18:45:27 von anonym
Du kannst einem Azubi nur bei ganz wenigen Gründen kündigen. Sein Recht auf Demonstrationsfreiheit wahrzunehmen gehört nicht dazu, egal was der Arbeitgeber für eine Meinung hat.
Was er aber darf: er kann den Azubi anschließend 2 Wochen unbezahlt nach Hause schicken, weil er vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen hat und eventuell nun infiziert sein könnte.
PS: bei Vorsatz zahlt auch nicht die Krankenkasse, Coronageld gibt's auch nicht.
2020-09-02 18:56:58 von anonym
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2020-09-02 19:00:08 von anonym
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2020-09-02 20:20:15 von anonym
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