"Angeklagte, ich verurteile Sie zu einer Geldstrafe von.."

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Kommentar (3)    tags:  reisengeldbeamtepreisereise

"Angeklagte, ich verurteile Sie zu einer Geldstrafe von 400 Euro wegen Beamtenbeleidigung! Haben Sie dazu noch etwas zu sagen?" "Eigentlich schon. Aber bei den Preisen!"

Kommentare

2021-01-08 20:19:43 von anonym

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Beamtenbeleidigung ist in D kein Straftatbestand.

Dumme Memes sind selten lustig ...

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2021-01-09 12:56:19 von R2D2

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Hä?
Wo steht was von Straftatbestand?

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2021-01-09 16:00:49 von anonym

+2 (2)

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Es gibt keine Beamtenbeleidigung, aber eine Beleidigung eines Beamten im Dienst. Zusätzlich kann sein Amt eine zusätzliche Klage einreichen, wenn es hart auf hart kommt!
Die Beleidigung ist ein Tatbestand in deutschen Recht!

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