Wer anderen Kunden Waren aus ihrem Einkaufswagen wegnimmt..

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Kommentar (3)    tags:  notfallhandwalendeechtkunden verbot einkaufswagen

Wer anderen Kunden Waren aus ihrem Einkaufswagen wegnimmt, handelt widerrechtlich im Sinne der verbotenen Eigenmacht. Der Betroffene darf sich dagegen wehren und dabei notfalls auch Gewalt anwenden.

Kommentare

2022-05-19 17:24:14 von ano_1117

-4 (10)

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Mongo!

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2022-05-19 19:10:00 von Westwind

-1 (5)

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Welcher Paragraph?

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2022-05-19 20:44:35 von Cordula Grün

+7 (7)

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Wieso rausnehmen ? Ich lege anderen gern etwas in den Einkaufswagen :)))

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