2x Post vom Ordnungsamt..

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Kommentar (17)    tags:  endeohnepostordnungordnungsamt

2x Post vom Ordnungsamt. Ich hätte im Bereich einer Grundstücksein-, bzw. -ausfahrt geparkt. An zwei aufeinander folgenden Tagen. Jeweils 10€ Strafe. Ja gut, aber ICH WOHNE HIER !! Es ist einfach MEINE Einfahrt.

Kommentare

2023-07-10 06:26:29 von ano_6157

+22 (76)

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Nur, weil Du da wohnst, ist es noch lange nicht "Deine Einfahrt".
"Deine Einfahrt" würd es erst ab/auf Deinem Grundstück. Bis dahin (Straße/Gehweg) ist es öffentlicher Raum und das Zuparken von Einfahrten im öffentlichen Raum ist verboten...

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2023-07-11 13:42:04 von ano_3213

+8 (12)

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Meinem Nachbarn wurde das Gleiche vorgeworfen, da er vor seiner eigenen Garagenausfahrt stand, kurzes nettes Telefonat mit dem Ordnungsamt und die Sache war vom Tisch.

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2023-07-10 06:31:56 von ano_9198

-8 (22)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2023-07-10 10:19:19 von ano_4211

+2 (12)

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Kostet das nicht mehr?

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2023-07-11 10:11:04 von ano_8121

+7 (13)

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Abgesenkter Bordstein? Macht die Sache kompliziert.

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2023-07-11 10:13:49 von ano_9437

+17 (37)

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Einfach mal die StVO, Paragraph 12 Abs. 3 Nr. 3 sowie Nr. 5 nachlesen. Das Parken vor einer Einfahrt ist unzulässig. Unabhängig davon, ob es die eigene oder eine fremde Einfahrt ist.

Bußgelder für das Parken vor Grundstückseinfahrten

Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten 10 €
... mit Behinderung 15 €
... länger als drei Stunden 20 €
... länger als drei Stunden mit Behinderung 30 €

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2023-07-11 15:14:50 von toni21

+5 (11)

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Das Parkverbot gilt grundsätzlich, um eine Behinderung der Anwohner zu vermeiden. Damit ist es sehr wohl erlaubt, in seiner eigenen Einfahrt zu parken. Das gilt natürlich nur, wenn man ausschließlich selbst diese Einfahrt benutzen muss.

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2023-07-11 16:42:37 von ano_3249

-4 (12)

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supi, dann parke ich künftig in meiner eigenen Einfahrt. Die anderen 4 Mietparteien meines Hauses verweise ich dann an Dich.

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2023-07-11 11:29:12 von ano_6254

+6 (22)

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... Mag ja sein, dass es Gesetz ist, aber dennoch recht unsinnig!

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2023-07-11 11:37:34 von KwotenNega

+11 (41)

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Und woher soll ein Kontrollorgan wissen, ob da jetzt der Eigentümer oder ein Falschparker steht?
Wer Kfz im öffentlichen Verkehr bewegt, sollte a) Führerschein haben b) die Regeln kennen und c) sich dran halten oder bei Verstoß die Konsequenzen akzeptieren und Fresse halten ohne Mimimi

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2023-07-11 11:40:16 von ano_9437

+12 (16)

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genau so verhält es sich.

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2023-07-11 12:03:01 von ano_3113

-5 (11)

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Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

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2023-07-11 13:15:09 von KwotenNega

+8 (14)

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Dummschwätzer... Das Kontrollorgan vor Ort führt keine Halterabfrage durch. Wobei Halter nicht gleich Wohnadresse sein muss. Stichwort Firmenwagen etc.
Und ja, es ist rechtlich-öffentlicher Verkehrsraum, es gibt auch noch privat-öffentlicher Verkehrsraum und Privatgelände.

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2023-07-11 16:23:01 von ano_2248

+9 (9)

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dass das doof ist stimmt schon, aber wenn du schon ne einfahrt hast, warum fährst nicht einfach rein statt davor zu parken?

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2023-07-11 19:34:41 von ano_6118

-2 (8)

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Mein Tor, meine Einfahrt, meine Regeln. Punkt.

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2023-07-12 22:19:09 von ano_4373

+3 (3)

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Alles Getöne über das Parken in der eigenen Einfahrt wird ganz schnell zum Geheule, wenn die Feuerwehr nicht nah genug zum Löschen heran fahren kann. Schonmal an daran gedacht?

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2023-07-12 22:20:38 von ano_4373

+2 (2)

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Alles Getöne über das Parken in der eigenen Einfahrt wird ganz schnell zum Geheule, wenn die Feuerwehr nicht nah genug zum Löschen heran fahren kann. Schonmal an daran gedacht, dass DAS der Hauptgrund sein könnte?

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