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Kommentar (1)
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Gericht versetzt der
Vorratsdatenspeicherung den Gnadenstoß
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Nun zur guten Nachricht des Tages: Es wird in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung geben. Das Bundesverwaltungsgericht beerdigt mit einer heute bekanntgegebenen Entscheidung den Wunsch nach einer vorsorglichen Totalspeicherung von Verbindungsdaten aller Bürger, egal ob beim Telefon, im Mobilfunk oder im Internet.
Gut Schwach (+31)