Das unerlaubte Aufladen des Smartphones auf der Arbeit..
» «![](/views/style/img/pasek.png)
Kommentar (6)
tags: arbeit kündigung smart smartphone
Das unerlaubte Aufladen des Smartphones auf der Arbeit ist eine Straftat und damit ein Kündigungsgrund. Das Vergehen kann nach § 248c StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.
Kommentare
2024-01-31 14:50:30 von heiter_bis_sonnig
![Avatar](/views/style/img/avatar.png)
So eine Firma sucht sicherlich "händeringend" nach Fachkräften, die sie mit der Einstellung garantiert niemals bekommen wird.
![Reply](/img/reply.png)
2024-01-31 14:53:11 von heiter_bis_sonnig
![Avatar](/views/style/img/avatar.png)
Korrektur: ist natürlich Fake, denn der §248 existiert nicht (mehr).
![Reply](/img/reply.png)
2024-01-31 23:24:16 von ano_3514
![Avatar](/views/style/img/avatar.png)
WTF???
"Existiert nicht"?????
Sabbel doch nicht so eine Scheisse:
--------------
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 248c Entziehung elektrischer Energie
(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(4) Wird die in Absatz 1 bezeichnete Handlung in der Absicht begangen, einem anderen rechtswidrig Schaden zuzufügen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
---------------------
www.gesetze-im-internet.de/stgb/__248c.html
![Reply](/img/reply.png)
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen. Anmelden
Gut Schwach (-29)