Lieblingsnachbar..

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Kommentar (1)    tags:  hallohausnachbarnfreuenwollestress damals bauen

Hallo, ich hab eine kurze Frage. Ich hab mein elterliches Haus geerbt. Nun ist es so, dass das Haus vom Nachbarn 16cm auf unser Grundstück übersteht. Leider konnte ich darüber keine schriftlichen Vereinbarungen finden. Soweit ich mich erinnern kann, hat der Nachbar das damals auch schon so übernommen als er sein Haus gekauft hat. Muss er das zurück bauen wenn es darüber nichts schriftliches gibt? Wir wollen absolut keinen Stress aber da es unsere Einfahrt ist stört es schon ganz schön. Bevor ich mit ihm spreche, würde ich mich über Tipps von euch freuen.

Kommentare

2024-02-15 22:51:48 von buchi

+3 (5)

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Ja, das ist Deutschland, wie ich es kenne.

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