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In Deutschland ist es erlaubt, sein Kind "Pumuckl“, "Winnetou" oder "Fanta" zu nennen. Hingegen ist ...

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In Deutschland ist es erlaubt, sein Kind "Pumuckl“, "Winnetou" oder "Fanta" zu nennen. Hingegen ist der Name "Waldmeister" namensrechtlich unzulässig, da dieser den Namensträger der Lächerlichkeit preisgeben würde, so das Hanseatische Oberlandesgericht.

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