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Wer eine Karibik-Kreuzfahrt bucht, darf berechtigterweise auch von Karibik-Flair ausgehen. Wird die Atmosphäre stattdessen von schweizerischer Folklore geprägt, sodass die Passagiere dies nur noch als „Schweizer-Käse" empfinden, so kann der Reisepreis wegen eines Reisemangels gemindert werden - wie das Landgericht Frankfurt am Main entschied.

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