Zwei Jahre und vier Monate Haft für einschlägig..
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Zwei Jahre und vier Monate Haft für einschlägig vorbestraften 39-Jährigen. Er hatte einer Spielotheken-Mitarbeiterin aus ihrer Wohnung Bargeld und Schmuck geklaut. Stolzenau - "Das ist an Dreistigkeit nicht zu übertreffen", hielt Erste Staatsanwältin Alexandra Stöber in einer Berufungsverhandlung am Landgericht Verden einem 39 Jahre alten Angeklagten vor. Nachdem der Mann in einer Stolzenauer Spielhalle seine Kohle verzockt hatte, war er zu der dort gerade tätigen Spielhallenmitarbeiterin nach Hause geradelt, um bei ihr einzubrechen. Nach der Tat fuhr er wieder in die Spielhalle und ließ sich das geklaute Geld von dem Opfer in Kleingeld wechseln, um weiterzuspielen.
Kommentare
2022-09-29 12:17:02 von Gunter von Esling
so ähnlich funktionieren die Hilfspakete unserer Regierung.
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