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4. Mai 1998 - Kranzgeld wird abgeschafft.
Stand: 04.05.2018, 00:00 Uhr.
1992 bekommt Sigrid Schöne am Amtsgericht Münster eine seltsame Klage auf den Tisch. Eine junge Frau fordert 1.000 D-Mark Schadensersatz von ihrem Ex-Verlobten, weil dieser sie unter Vorspiegelung eines Eheversprechens ins Bett bekommen habe. Berufen kann sie sich auf den "Kranzgeld-Paragrafen", der aus uralten Zeiten in die Rechtssprechung der Bundesrepublik hineingeraten ist.
Dann fällt Richterin Schöne ein bahnbrechendes Urteil. Sie weist die Klage mit der Begründung ab, dass der Kranzgeld-Paragraf verfassungswidrig sei, weil er die Gleichstellung von Mann und Frau unterwandere. Warum, so fragt die Richterin, solle denn nur die Frau von einem gelösten Verlöbnis den Schaden haben?
Kommentare
2023-05-06 11:33:33 von DBP

Siehe § 1300 (a.F.) BGB
Bei Männern reist das Jungfernhäutchen nur sehr selten beim ersten mal.

2023-05-06 17:54:04 von skodayb

In der Bundesrepublik gab's besonders in den 50iger und 60 iger Jahren eine sehr komische Rechtsauffassung, besonders im Bezug Ehe und Zusammenleben Mann/ Frau. Dagegen war die DDR in dieser Hinsicht richtig fortschrittlich.
Die unsäglichen politischen Urteile machten diesen Fortschritt aber wieder weg.

2023-05-06 22:28:45 von ano_0152

Es grinst die Frau, der Mann der wundert,
die Gattin klagt auf dreizehnhundert ????

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