Video-Drohnen, die über dem eigenen Grundstück schweben..

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Video-Drohnen, die über dem eigenen Grundstück schweben und Bildaufnahmen anfertigen, verletzen den höchstpersönlichen Lebens...

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Kommentar (7)    tags:  fertiglebenlebensvideogerichtdrohne

Video-Drohnen, die über dem eigenen Grundstück schweben und Bildaufnahmen anfertigen, verletzen den höchstpersönlichen Lebensbereich und dürfen mit einem Luftgewehr abgeschossen werden. Dies entschied das Amts- gericht Riesa im Jahr 2019.

Kommentare

2024-07-10 16:24:49 von Westwind

+28 (46)

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Jawoll, runter holen

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2024-07-10 16:48:58 von ano_0068

-4 (30)

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Dann hol dir doch einen runter. Scheint - wie bei deinen Kommentaren - dein Lebensinhalt zu sein.

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2024-07-10 20:27:49 von ano_3235

-4 (18)

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Ja hol dir einen runter

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2024-07-10 16:59:19 von ano_6158

-4 (28)

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DAS Urteil würde ich gerne mal durchlesen. (AZ vorhanden??)
...ist mit dem Deutschen Waffenrecht nämlich nicht vereinbar

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2024-07-10 17:08:42 von Mautse

+27 (31)

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AG Riesa, 24.04.2019 - 9 Cs 926 Js 3044/19

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2024-07-10 17:26:40 von ano_5588

+21 (23)

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in diesem von Mautse dargestelltem fall, ging man aber von einer gefährdung durch die drohne aus. einfach so eine drohne abzuschiessen, aufgrund von eindringen in die privatssphäre, wird vielleicht nicht mit einem freispruch enden.
trotzdem danke an Mautse.
ich hol mir ein luftgewehr.

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2024-07-10 21:56:58 von Noname

+9 (11)

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Danke für deine Arbeit . Sehr interessant .

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