Video-Drohnen, die über dem eigenen Grundstück schweben..
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Kommentar (7)
tags: fertig leben lebens video gericht drohne
Video-Drohnen, die über dem eigenen Grundstück schweben und Bildaufnahmen anfertigen, verletzen den höchstpersönlichen Lebensbereich und dürfen mit einem Luftgewehr abgeschossen werden. Dies entschied das Amts- gericht Riesa im Jahr 2019.
Kommentare
2024-07-10 16:48:58 von ano_0068
Dann hol dir doch einen runter. Scheint - wie bei deinen Kommentaren - dein Lebensinhalt zu sein.
2024-07-10 16:59:19 von ano_6158
DAS Urteil würde ich gerne mal durchlesen. (AZ vorhanden??)
...ist mit dem Deutschen Waffenrecht nämlich nicht vereinbar
2024-07-10 17:26:40 von ano_5588
in diesem von Mautse dargestelltem fall, ging man aber von einer gefährdung durch die drohne aus. einfach so eine drohne abzuschiessen, aufgrund von eindringen in die privatssphäre, wird vielleicht nicht mit einem freispruch enden.
trotzdem danke an Mautse.
ich hol mir ein luftgewehr.
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