Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 8 1619 Dienstleistungen in..
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Kommentar (9)
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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 8 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
Kommentare
2022-09-12 16:00:01 von ano_2568

"...von den Eltern erzogen wird..." Scheint ja bei vielen heutzutage nicht mehr der Fall zu sein.

2022-09-12 22:01:25 von Heidi3

Und ohne diese elterliche Erziehung zu Zucht und Ordnung bekommen wir auch keine Jugend flink wie Windhunde, zäh wie Leder und hart wie Kruppstahl. (Für die, welche es nicht kapieren: Ironie aus)

2022-09-12 16:19:05 von ano_2249

Muss sofort an die Kinderzimmertür geklebt werde!
Und:
Es wird Platzdeckchen geben mit dem Hinweis.

2022-09-13 09:06:19 von ano_0202

Vielleich auch als Küchenedition in Form von gehäckelten Topflappen ;-))

2022-09-12 22:38:01 von ano_1242

Der Kommentar wurde entfernt, der Inhalt ist vulgär oder entspricht nicht den Vorschriften.

2022-09-13 18:19:05 von ano_3497

Und § 307 StGB (sinngemäß): das Zünden einer Atombombe ist verboten!

2023-01-23 13:12:03 von malü

Welcher Paragraph regelt eigendlich: Eltern haften für Ihre Kinder....
frage..wegen den Klebekids!

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