Lustige Bilder - Regeln
"Die Regeln in diesem Haus sind einfach.."..
Die Regeln in diesem Haus sind einfach Kommentar (0) | tags:
Laut einer Studie werden Kinder, die mithelfen den Haushalt..
Laut einer Studie werden Kinder, die mithelfen den Haushalt zu regeln, im späteren Leben glücklich und selbstbewusst. - Eslem: Das hat bestimmt meine Mutter behauptet Kommentar (0) | tags:
Manchmal lohnt es sich, die Regeln zu brechen, wenn es um..
Manchmal lohnt es sich, die Regeln zu brechen, wenn es um die Zukunft eines Menschen geht Kommentar (0) | tags:
Wie ich es liebe, mich spontan an alle Verkehrsregeln..
Wie ich es liebe, mich spontan an alle Verkehrsregeln zu halten, wenn mir so ein Idiot hinten zu dich auffährt. Kommentar (0) | tags:
Autobahn fahren..
Autobahn fahren - Rest der Welt - Deutschland - Regeln beachten und maximal 120 kmh - Nicht die Schallmauer durchbrechen (optional) Kommentar (0) | tags:
Wollen wir das wie echte Männer regeln: Zuerst trinken..
Wollen wir das wie echte Männer regeln: Zuerst trinken wir ein BIER und dann ignorieren wir das Ganze Kommentar (0) | tags:
Wenn alle krank oder im Urlaub sind..
Wenn alle krank oder im Urlaub sind und man wieder alles alleine regeln muss. Kommentar (0) | tags:
Zwei Regeln, die du befolgen muss: 1. Trink viel Wasser..
Zwei Regeln, die du befolgen muss: 1. Trink viel Wasser 2. Sei vorsichtig, wie du mit mir sprichst Kommentar (0) | tags:
IT-Dienst privat nutzen..
IT-Dienst privat nutzen - Hat ein Arbeitgeber erlaubt, dass ein Diensthandy auch pri- vat genutzt werden darf, kann der oder die Beschäftigte da- von ausgehen, dass das für die gesamte dienstliche IT gilt. Das besagt ein Urteil des Landes- arbeitsgerichts Baden-Würt- temberg (Az.: 12 Sa 56/21), über das der Bund-Verlag berichtet. Außerdem darf ein Arbeitge- ber das nicht unangekündigt kontrollieren. Denn bei erlaub- ter Privatnutzung müssen Kontrollen immer angekün- digt werden, damit private Nachrichten vorher gesondert gespeichert werden können. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber E-Mails eines Beschäftigten ohne dessen Wis- sen ausgewertet und ihm we- gen darin gefundener privater Nachrichten gekündigt. Im Kündigungsschutzprozess er- klärte der Mitarbeiter, dass es kein ausdrückliches Verbot durch den Arbeitgeber gegeben habe. Die „Mischnutzung" anderer Kommunikationsmit- tel wie dem Smartphone sei erlaubt gewesen. Das Gericht gab dem Mann recht, erklärte die Kündigung für unwirksam und verurteilte den Arbeitgeber zu einem Schmerzensgeld wegen Daten- schutzverstößen. Die Ent- scheidung verdeutliche, wie wichtig klare Regeln für die Nutzung von betrieblicher IT seien, schreibt der Bund-Verlag. Kommentar (0) | tags:
Wollte gerade im ICE Bistro kontaktlos mit Handy bezahlen..
Wollte gerade im ICE Bistro kontaktlos mit Handy bezahlen (ja ich weiß bin voll modern). No Joke Antwort: "Das dürfen wir nicht mehr. Sorry aber nicht meine Regeln." Hä? Kommentar (0) | tags: